Feldscheunen erfüllen in der modernen Landwirtschaft kaum mehr unverzichtbare Funktionen und ihr Unterhalt wird vernachlässigt, so dass sie zerfallen.
Der Erhalt von schützenswerten Feldscheunen wurde deshalb ideell und finanziell unterstützt.
Eine Ausstattung mit Winterquartieren oder Kombination mit anderen Typen von Kleinstrukturen wurde ebenfalls gefördert.
Es ist das erklärte Ziel, bis Projektende 10 Feldscheunen saniert zu haben. Über den Fortschritt wird laufend unter der Rubrik Resultate berichtet.
Die Schutzwürdigkeit der Feldscheunen steigt mit ihrer ökologischen sowie kulturlandschaftlichen Bedeutung. Die kulturlandschaftliche Bedeutung ist dort besonders hoch wo u.a. folgende Punkte gegeben sind:
Nebst der kulturlandschaftlichen Bedeutung haben Feldscheunen ökologisches Potential als Teillebensraum für Fledermäuse, Vögel, Kleinsäuger, Insekten etc. Historisch ist belegt (z.B. vgl. „Die wilden Tiere in der Stadt“ von S. Inneichen, 1997), dass auch die Zielarten von WiCoZ stets Behausungen von Menschen und ihren Nutztieren auf der Suche nach Nahrung, Deckung und Brutstätten besucht haben. Kleinraubtiere können sie als Deckungsmöglichkeit und Jagdgrund nutzen, wenn der Anschluss an geeignete Lebensräume gewährleistet ist und störungsfreie Unterschlüpfe vorhanden sind.
Im Frühling/Sommer werden extensiv genutzte, deckungsreiche Innenräume landwirtschaftlicher Gebäude gemäss Erfahrungen im Bezirk Horgen vom Hermelin zur Jungenaufzucht genutzt. Der Schutz vor Niederschlägen dürfte für den Fortpflanzungserfolg einen grossen Vorteil darstellen.
Im Winter nutzt insbesondere der Iltis gerne die witterungsgeschützen Innenräume, um sich vor der Kälte zu schützen und den Energieverlust durch sein schütteres Feld zu reduzieren. Darius Weber stellte während seiner Dissertation im Raum Schönenberg ZH fest, dass Iltisse während strengen Wintertagen im Schutz des eingelagerten Streus von ihren Reserven zehrten, um erst danach wieder nach Nahrung zu stöbern. Aus seinen Erfahrungen leitete WiCoZ den Massnahmentyp “Winterquartier” im projekteigenen Bonussystem ab.
Im Rahmen der Instandstellungen soll die kulturlandschaftliche Bedeutung erhalten und die Lebensdauer der Objekte auf nachhaltige Weise verlängert werden.
Geeignete Deckungs- und Niststrukturen für Kleinraubtiere und andere Wildtiere sollen gefördert werden. Die Massnahmen für unsere Zielarten orientieren sich am projekteigenen Bonussystem, sind aber fallweise zu definieren, was auch für die Förderung anderer Artengruppen gilt.
Im Hinblick auf die zum Ziel gesetzten 10 Instandstellungen wird der Handlungs- bzw. Sanierungsbedarf von rund 120 durch WiCoZ inventarisierte Feldscheunen im Bezirk Horgen abgeklärt und mit Fonds Landschaft Schweiz (FLS, Andreas Lack) diskutiert.
Die Aufgabe von WiCoZ ist es, die Objekte nach ihrer Schutzwürdigkeit (kulturlandschaftliche und ökologische Bedeutung) sowie Sanierungs-Bedürftigkeit zu priorisieren. In Absprache mit FLS nimmt WiCoZ mit den Besitzern Kontakt auf, macht Abklärungen und begleitet allfällige Sanierungsarbeiten.
WiCoZ kann den Besitzern von geeigneten Feldscheunen bei Nachfrage maximal 50% der Sanierungskosten decken. Auch Eigenleistungen können entschädigt werden.
Idealerweise beteiligen sich Zimmereien z.B. mit Lernenden ihres Betriebes an den Feldscheunen-Sanierungen und machen dabei Werbung für ihre Firmen und ihren Berufsstand. Eine Kombination mit Umweltbildungsangeboten (Modul G) und Oberstufenschülern kann ebenfalls eine wirksame Werbeplattform bilden, um für die Berufslehre zum Zimmermann/Holzbearbeiter zu werben. Als Gegenleistung ist vorgesehen, dass die Holzbaufirmen 10% der Sanierungskosten z.B. in Form von Eigenleistung übernehmen können, womit der Besitzer nur noch zu 40% der Aufwände aufkommen muss.